Inhalt:
Bekanntmachung Nr. 003/2011
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Herr Daniel Schüßler, Stettiner Straße 72 -CDU-
sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Für ihn rückt als nächstgenannter noch nicht berufene Bewerber des -CDU- Wahlvorschlages
Herr Karl Jaeger, Königsteiner Straße 2
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
Jörg Schwengler
Wahlleiter
