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ANSPRECHPARTNER

Hauptamt
Herr Jörg Schwengler

Bekanntmachung Nr. 003/2011

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete


Herr Daniel Schüßler, Stettiner Straße 72 -CDU-

 

sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.


Für ihn rückt als nächstgenannter noch nicht berufene Bewerber des -CDU­- Wahlvorschlages

 

Herr Karl Jaeger, Königsteiner Straße 2

 

entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.


Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.


Jörg Schwengler
Wahlleiter