Inhalt:
Bekanntmachung Nr. 035/2011
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Herr
Lars Knobloch, Bornhohl 23 -FDP-
sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Für ihn rückt als nächstgenannte noch nicht berufene Bewerberin des -FDP-Wahlvorschlages
Frau
Astrid Gemke, Im Wingertsgrund 58
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Ein-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Garten-straße 20, einzureichen und zu begründen.
Jörg Schwengler
Wahlleiter
