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ANSPRECHPARTNER

Hauptamt
Herr Jörg Schwengler

Bekanntmachung Nr. 035/2011

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

 

Herr

Lars Knobloch,  Bornhohl 23  -FDP-

 

sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.


Für ihn rückt als nächstgenannte noch nicht berufene Bewerberin des  -FDP-Wahlvorschlages

 

Frau

Astrid Gemke, Im Wingertsgrund 58

 

entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.

 

Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Ein-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Garten-straße 20, einzureichen und zu begründen.

 

Jörg Schwengler
Wahlleiter