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Bekanntmachung Nr. 065/2011
Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus) Bebauungsplan „Steinbachaue“ hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 04.10.2011 beschlossen, gem. § 2 BauGB, den Bebauungsplan „Steinbachaue“ aufzustellen.
Im Mittelpunkt des Bebauungsplanes steht die Ausweisung öffentlicher und privater Grünflächen u.a. mit der Zweckbestimmung wohnungsferne Hausgärten und Freizeitgärten sowie die Festlegung eines von baulichen Anlagen freizuhaltenden Streifens entlang des Bachlaufs.
Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden (nicht maßstäblichen) Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Steinbach (Taunus), 24.11.2011
Claudia Wittek
1. Stadträtin
