Inhalt:
Bekanntmachung Nr. 039/2012
Verkaufsoffener Sonntag am 10.06.2012 anlässlich des Steinbacher Stadtfestes
Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl.IS 606) erlässt der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) nachfolgende Allgemeinverfügung:
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des HLöG wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Steinbach (Taunus) am Sonntag, 10.06.2012 aus Anlass des 9. Steinbacher Stadtfestes in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr freigegeben.
Für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an einem Sonntag gelten die Schutzvorschriften des § 9 Abs. 1,2 und 3 HLöG. Insbesondere dürfen Arbeitnehmer/innen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten beschäftigt werden.
Der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
Dr. Stefan Naas
Bürgermeister
