Inhalt:
Abfallentsorgungsanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies können beispielsweise Abfallsortieranlagen, Abfallumschlagsanlagen, Kompostierungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen oder Abfalllager sein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Hier werden Sie umfassend darüber beraten, was zu beachten ist und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Das HMUELV hat dazu Formulare entwickelt, die vom Antragsteller auszufüllen sind. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Hessen erfolgt gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMUELV. Die Gebühren berechnen sich anteilig entsprechend der Höhe der Investitionskosten des geplanten Vorhabens. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Für die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind gesetzlich Fristen vorgegebenen. Für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen nach Eingang des Antrages ist ein Zeitraum von maximal einem Monat vorgesehen. Die Zeit wird unterbrochen, wenn Unterlagen fehlen. Nach der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen dauert das eigentliche Genehmigungsverfahren in der Regel zwischen drei und sieben Monaten, abhängig davon, ob es veröffentlicht werden muss oder nicht. |
| Rechtsgrundlage |
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| Rechtsbehelf |
Ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid beinhaltet immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit werden Betroffene über die Möglichkeit der Klageerhebung sowie über Frist, Form und Inhalt der Klage und die Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts informiert. Nähere Informationen sind der Verwaltungsgerichtsordnung zu entnehmen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Umfassende Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie auf den Homepages der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel |
| Bemerkungen |
Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
