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8967821 2012/07/26 14/41/23

Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen. Spätaussiedler ist, wer die ehemaligen Gebiete der Sowjetunion im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen hat. Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer deutscher Abstammung ist, deutsche Sprachkenntnisse besitzt und sich zu deutschem Brauchtum bekennt.

9004421
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt. Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

9004419
Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

9004420
Formulare
Anliegenkategorien: 8958504 Einwanderung / Einbürgerung
8958507 Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Zuständige Behörden: Stadt Steinbach (Taunus) - Amt für soziale Angelegenheiten
Stadt Steinbach (Taunus) - Bürgerbüro