Inhalt:
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)
| Leistungsbeschreibung |
Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Einheitlicher Ansprechpartner |
