Inhalt:
Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
| Leistungsbeschreibung |
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A (stufenweiser Zugang), B, BE, C, C1, CE und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, M, S, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Sonstiges: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens ein Jahr unterschritten werden. |
| Rechtsgrundlage |
Vorschriften der §§ 6, 10 und 74 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie ggf. dazu ergangene Arbeitsanweisungen der Ministerien. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Steinbach (Taunus) - Bürgerbüro |
