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8962360 2012/08/15 13/23/12

Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen

Leistungsbeschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A (stufenweiser Zugang), B, BE, C, C1, CE und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, M, S, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Voraussetzungen:
Die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Zur Vorbereitung wird ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert.

Verfahrensablauf:

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der Fahrerlaubnisbehörde Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.

Sonstiges:

Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für den Betroffenen vorliegt, der jeweilige Sachverhalt einen Einzelfall-/Ausnahmecharakter darstellt/aufweist und das erstellte medizinisch-psychologische Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftlicher begründeter Antrag
  • ggf. Führungszeugnis

 

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Welche Gebühren fallen an?
  • Ausnahmegenehmigung: Die Gebühren richten sich nach Geb.-Nr. 213 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; der Gebührenrahmen erstreckt sich von 5,10 Euro bis zu 511,00 Euro; die Gebührenfestsetzung richtet sich insbesondere nach dem mit der Entscheidung verbundenen Verwaltungsaufwand.
  • Kosten für die medizinisch - psychologische Untersuchung
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Welche Fristen muss ich beachten?

Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens ein Jahr unterschritten werden.

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Rechtsgrundlage

 Vorschriften der §§ 6, 10 und 74 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie ggf. dazu ergangene Arbeitsanweisungen der Ministerien.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Stadt Steinbach (Taunus) - Bürgerbüro