Inhalt:
Humanarzneimittel, Vertrieb, klinische Prüfung
| Leistungsbeschreibung |
Vertrieb und klinische Prüfung von Humanarzneimitteln werden in Hessen zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für den Großhandel sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Regierungspräsidium Darmstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
antragsbedingt (näheres siehe Merkblätter hier) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de ), Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de ) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arzneimittel und Apotheken |
| Zuständige Behörden: |
Dezernat II 23.1 - Apotheken, sonstiger Vertrieb, klinische Prüfung |
