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9747887 2012/08/27 14/35/39

Humanarzneimittel, Vertrieb, klinische Prüfung

Leistungsbeschreibung

Vertrieb und klinische Prüfung von Humanarzneimitteln werden in Hessen zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für den Großhandel sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

Die Überwachung des Vertriebs von Arzneimitteln umfasst auch das Vorgehen der Behörde gegen den illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen sowie die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, der Staatsanwaltschaft und den polizeilichen Ermittlungsbehörden bei der Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

antragsbedingt (näheres siehe Merkblätter hier)

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Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de ), Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de )
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 9741992 Arzneimittel und Apotheken
Zuständige Behörden: Dezernat II 23.1 - Apotheken, sonstiger Vertrieb, klinische Prüfung