Inhalt:
Wirtschaftsprüferkammer, Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Leistungsbeschreibung |
Um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die Wirtschaftsprüferkammer. Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt wird.
Hinweis: Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften können als Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anerkannt werden, wenn sie wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
|
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Den Antrag auf Anerkennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Formulare & Onlinedienste |
| Rechtsgrundlage |
• § 1 Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO) (Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt wird. Über die Anerkennung als WPG wird eine Urkunde ausgestellt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |
