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8960263 2012/09/03 15/54/49

Zerlegungsvermessung

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Hessen. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

Voraussetzung:
Eine Zerlegungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.

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An wen muss ich mich wenden?

Zerlegungsvermessungen führen die im Lande Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Zerlegungsvermessung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung für das öffentliche Vermessungswesen erhoben.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: Stadt Steinbach (Taunus) - Amt für Bau-, Ordnungs- und Umweltamt

 

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