Sie befinden sich hier: Leben / Bauen & Wohnen / Gesplittete Abwassergebühr

ANSPRECHPARTNER

Finanzwesen
Herr Marcus Gipp

Gesplittete Abwassergebühr

Einführung zum 01.01.2011

Die Stadtverordetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat entschieden, zum 01.01.2011 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

 

Bisher ist in vielen hessischen Kommunen die Abrechnung der Abwassergebühr nach Frischwassermaßstab üblich. Mit Urteil des HessVGH vom 02.09.2009 ist dieser Frischwassermaßstab in der Regel als "Einheitsgebühr" für unzulässig erklärt worden.