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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus)
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Steinbach (Taunus) (Legislative). Die Anzahl der Mitglieder ist von der Höhe der Einwohnerzahl abhängig.
Derzeit hat die Stadtverordnetenversammlung 31 Mitglieder, diese teilen sich wie folgt auf: 9 CDU, 8 SPD, 7 Bündnis 90/Die Grünen und 7 FDP.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (Kommunalwahlen).
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Vielzahl von Aufgaben. Insbesondere gehören hierzu:
1. die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
2. die aufgrund der Gesetze von der Gemeindevertretung vorzunehmenden Wahlen,
3. die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung,
4. die Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Anstellung, Beförderung, Entlassung und Besoldung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde im Rahmen des allgemeinen Beamten- und Arbeitsrechts,
5. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,
6. den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms,
7. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben,
8. die Beratung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses und die Entlastung des Gemeindevorstands,
9. die Festsetzung öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte, die für größere Teile der Gemeindebevölkerung von Bedeutung sind,
10. die Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen,
11. die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
12. die Änderung des Zwecks und die Aufhebung einer Stiftung sowie die Entscheidung über den Verbleib des Stiftungsvermögens,
13. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen,
14. die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung und den Abschluss von Vergleichen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
15. die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat zwischen 6 und 8 Sitzungen im Jahr und tagt in öffentlichen Sitzungen, die frühzeitig in der Taunus-Zeitung bekanntgemacht werden.
Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden vom Magistrat und den Fachausschüssen vorbereitet.
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung:
CDU-FRAKTION
- Dill, Michael
Bahnstr. 25 - Dr. Weyres, Franz
Berliner Straße 42 - Dr. Heimes, Karl-Heinz
Rossertstr. 23 - Eilers, Gabriele
Am Schießberg 19 - Jaeger, Doris E.
Königsteiner Str. 2 - Heil, Holger
Fuchstanzstr. 8 - Hagenlocher, Renate
Berliner Str. 68 - Breitsprecher, Christian
Taunusstr. 8 b - Zimmermann, Michael
Rossertstr. 63
SPD-FRAKTION
- Galinski, Jürgen
Im Wingertsgrund 19 - Hertel, Holger
Am Schießberg 17 - Winter, Thomas
Feldbergstr. 32 b - Löwer-Winter, Ute
Feldbergstr. 32 b - Peters, Ingrid
Niederhöchstädter Straße 18 - Kletzka, Moritz
Niederhöchstädter Str. 20 - Reusch, Florian
Berliner Str. 32 - Gramatte, Daniel
Herzbergstr. 3
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Dr. Albrecht, Christian
Wingertstr. 19 - Heinrich, Gerhard
Kirchgasse 9 - Deitenbeck, Klaus
Königsteiner Straße 86 - Lindenblatt, Hadmut
Königsteiner Straße 86 - Bayir, Metin
Hessenring 12 - Dr. Grabiger, Gabriele
Wingertstr. 19 - Heinrich, Martin
Taunusstr. 5
FDP-FRAKTION
- Althaus, Bobbi
Ahornweg 7 - Dreja, Werner
Gartenstr. 9 a - Appel, Hartmuth
Praunheimer Weg 15 - Gemke, Astrid
Im Wingertsgrund 58 - Naas, Ingeborg
Schwanengasse 5 a - Lenz, Christine
Fuchstanzstr. 15 - Hildebrandt, Heiko
Rossertstr. 127
