In Zeiten der Corona-Krise sind die Wirtschaft und die Unternehmen besonders betroffen. Die Bundesregierung hat Hilfen zugesichert. Um etwas Übersicht zu schaffen, führen wir Ihnen nachfolgend viele relevante Informationsseiten und Portale mit Antragsmöglichkeiten auf, die Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern helfen können.
Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige
Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung am 23. März 2020 ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Quelle: www.bundesregierung.de
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Das Land Hessen schnürt am 25. März 2020 ein millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
- bis zu 5 Beschäftigten: bis zu 10.000 Euro,
- bis zu 10 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro,
- bis zu 50 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.
Quelle und weitere Infos: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/soforthilfe-und-darlehen-fuer-die-wirtschaft
Die Beantragung läuft zentral über das Regierungspräsidium Kassel seit Montag, 30. März 2020.
Die Beantragung ist unter folgendem Link möglich: http://www.rpkshe.de/coronahilfe
Um die fehlerlose Bearbeitung aller Anträge sicherzustellen, ist die Anzahl der gleichzeitigen Beantragungen begrenzt. Zur Erleichterung und schnelleren Abwicklung der Beantragung verweißt das Regierungspräsidium Kassel auf die Ausfüllhilfen und Checklisten benötigter Unterlagen unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe.
Soforthilfe beantragen - so geht's
Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfe des Bundes und des Landes bietet für kleine und mittelständische Unternehmen , Selbstständige und gemeinnützige Organisationen finanzielle Unterstützung. Umsatzrückgänge während der Corona-Krise sollen abgemildert werden.
Alle Infos und Antragsfristen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
November und Dezemberhilfen
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb temporär aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen werden musste.
Alle Infos und Antragsfristen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
IHK Frankfurt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert über die Hilfsmaßnahmen, die als Unterstützung für Unternehmen dienen:
- Kurzarbeitergeld
- Liquiditätshilfen
- Steuerstundung
- Export von Schutzausrüstung
Hotline für Fragen zu finanziellen Hilfen von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 unter unter Telefon 030 18615-1515.
Soforthilfe und Schutzfonds für Arbeitsplätze und die Wirtschaft Corona-Schutzschild
Förderung von Homeoffice
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Informationen zur Förderung und wichtige Regelungen finden Sie beim Hessischen Wirtschaftsministerium.
Coronahilfen für Unternehmen; 10.03.2020
Überblick: Hessische Förderprogramme für Gründungen und Unternehmen
Insolvenzantragspflicht
Laut Bundesjustizministerium wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.
Steuerliche Hilfen/Zinslose Stundungen
Antragsformular für Steuererleichterungen (Bitte wenden Sie sich direkte an Ihre Stadt)
FAQ: Steuern in Zeiten von Corona des Hessichen Ministeriums der Finanzen
Einzelhandel
Coronavirus: Umgang im Handel
Handwerk
Handwerkskammer-Frankfurt-Rhein-Main
Kreativwirtschaft
Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen
Liquiditätssicherung
WiBank
Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen. Konkrete Angebote zur Liquidität und Hotline der WIBank.
Hotline für Förderberatung unter Telefon 0611 774-7333.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Allgemeine Informationen zur KfW-Corona-Hilfe erhalten Sie über die gebührenfrei Hotline der KfW unter 0800 5399 001. Die Beantragung eines KfW-Kredites erfolgt nur über Ihre Hausbank.
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
Exportkreditgarantien
Ihr Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen Fragen zu Exportkreditgarantien, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert wurden, ist die Euler Hermes AG in mit der kostenpflichtigen Telefonnummer 040-8834 9000 oder der E-Mail-Adresse info@exportkreditgarantien.de.
Kurzarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld zusammengestellt.
Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Überblickseite der Bundesagentur für Arbeit
Online-Beantragung des Kurzarbeitergeldes im Portal der Agentur für Arbeit
Merkblatt mit Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Hinweise und Information zum Antragsverfahren
Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes
Antrag auf Kurzarbeitergeld (KuG)
Abrechnungsliste für das Kurzarbeitergeld
Arbeitgeberservice
In Bad Homburg steht der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit direkt für Ihre Fragen und Anträge zum Thema "Kurzarbeit" kostenfrei in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung:
Arbeitgeber - 0800 4 555 20
Arbeitnehmer - 0800 4 5555 00
oder gebührenpflichtig in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr:
06172 4869-116
Tätigkeitsverbot
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung von der Hessischen Landesregierung
Infektionsschutz, Entschädigung bei Tätigkeitsverbot
Die Verdienstausfallentschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes betrifft Beschäftigte und Selbständige. Ein entsprechender Antrag kann vom Betroffenenen beim Gesundheitsamt des Hochtaunuskreies per E-Mail an ausfallentschaedigung.ifsg@hochtaunuskreis.de angefordert werden. Sie erhalten automatisiert den Antrag und das Merkblatt im PDF-Format.
Miet- und Lastenzuschuss
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Hauseigentümern und Eigentumswohnungen (Lastenzuschuss).
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erfüllt sind.
Der Antrag auf Wohngeld ist beim Hochtaunuskreis zu beantragen.
Steuer
Steuerliche Erleichterungen und Erstattungsmöglichkeiten sind über das Finanzamt Bad Homburg und über Ihren Steuerberater zu prüfen.
Immobilieneigentümer
Eine Gesetzesvorlage zur Aussetzung von Kündigungen ist aktuell auf dem Weg. Informationen hierzu sind im Artikel "Mietern soll in Coronakrise nicht gekündigt werden dürfen" vom Spiegel vom 21.03.2020 nachzulesen.
In der Ausnahmesituation der Corona-Krise ist Nachsicht zu empfehlen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Perspektivenberatung
Der RKW Hessen bietet Mittelstand Soforthilfe durch Perspektivenberatung an.
Verordnungen
Pressemitteilungen
Solo-Selbständige und kleine Unternehmen sollen bis zu 15.000 Euro Soforthilfe erhalten. Eine Gesetzesvorlage des Bundes ist auf dem Weg.
Gewerbeverein unterstützt Unternehmen mit kostenlosen Anzeigen; Stadt unterstützt die Aktion // 26.03.2020
Online-Marktplatz
Spendenkonto Corona-Krise
Zur Unterstützung der Steinbacher Unternehmen hat der Gewerbeverein ein Spendenkonto eröffnet, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Steinbach (Taunus) die Möglichkeit zu geben diese Unternehmen zu unterstützen.
Weitere Informationen und die Daten erhalten Sie auf der Homepage des Gewerbevereins Steinbach e.V..