Sterbefall anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Steinbach

Alle Personenstandsangelegenheiten (Standesamt) wird im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit vom Standesamt Kronberg für Steinbach mit erledigt.

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch von 08.30 -12.30 Uhr 

Standesamt Kronberg

Friedrich-Ebert-Straße 6

61476 Kronberg

06173 703-1241

06173 703-1242

standesamt@kronberg.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende