Steinbach für Solidarität und Frieden

Um die vielfältigen und zahlreichen Solidaritätsbekundungen und Hilfeleistungen für die Ukraine und ihrer Bevölkerung zu bündeln und zu steuern, hat sich in Steinbach (Taunus) ein Arbeitskreis bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der evangelischen St. Georgsgemeinde, der katholischen Gemeinde St. Bonifatius, der Ahmadiyya Jamaat Steinbach, dem Vereinsring, den vier in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und der Stadtverwaltung gebildet.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Maßnahmen, Veranstaltungen, Spendenorganisationen und Anlaufstellen für Sachspenden.

Wohnraum

Wir erwarten in den kommenden Tagen und Wochen zahlreiche Kriegsflüchtlinge aus der Region. 

Wenn Sie Wohnraum für geflüchtete Familien oder Personen zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus), Frau Sporck.

Kontakt:

Frau Verena Sporck

+49 6171 7000-35

Erhalte ich Miete oder eine Erstattung von Nebenkosten, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stelle?

Sollten Sie eine Wohnung zur Verfügung stellen, kann direkt ein Mietvertrag mit den Geflüchteten abgeschlossen werden. Sie können hierfür eine ortsübliche Miete verlangen. Die Kosten werden entweder durch das Job-Center übernommen oder die Personen zahlen die Miete, sofern sie ein Einkommen beziehen, selbst.

Sollten Sie einen Schlafplatz/Zimmer zur Verfügung stellen, bedarf es hier einer individuellen privaten Vereinbarung. Diese Kosten werden nicht erstattet. Die Geflüchteten erhalten aber finanzielle Leistungen durch den Landkreis, hierin sind Kosten für Strom, Heizung und Verpflegung beinhaltet.

Geldspenden

Geldspenden können geleistet werden an:

Aktion „Ein Herz für Kinder“

Seit über vierzig Jahren werden für Projekte in Deutschland und aller Welt Spenden gesammelt, um den Schwächsten in der Gesellschaft – den Kindern – zu helfen.

„Ein Herz für Kinder“ – BILD hilft e.V. – Jeder Cent Ihrer Spende fließt direkt in Kinderhilfsprojekte (ein-herz-fuer-kinder.de)

Aktion Wings of Help – Luftfahrt ohne Grenzen e.V.

Seit fast 20 Jahren steuert der Verein vom Flughafen Frankfurt aus Hilfen für Kinder und Notleidende in aller Welt, verursacht durch Natur oder humanitäre Katastrophen. In Steinbach (Taunus) ist uns diese Organisation besonders durch den langjährigen Finanzvorstand und Steinbacher Bürger Rolf Geyer bekannt und vertraut.

Wings of Help - Luftfahrt ohne Grenzen e.V.

Aktion „Deutschland Hilft“

Aktion Deutschland Hilft ist das Bündnis renommierter deutscher Hilfsorganisationen. Ziel ist es, die eingenommenen Spendengelder effizient und zielgerichtet zu verwenden, um Menschen in Not schnell und koordiniert zu helfen.

Nothilfe Ukraine: Jetzt spenden! |... Aktion Deutschland Hilft (aktion-deutschland-hilft.de)

Auszeit für den Frieden

Viele Menschen sind betrübt und besorgt und oftmals mit ihren Ängsten alleine. Bilder der Erinnerung aus Jugendzeiten sind präsent. Die Religionsgemeinschaften bieten folgende Termine zur Auszeit für den Frieden an, zu der alle Menschen eingeladen sind:


Friedensandacht

Sonntags um 18 Uhr in der Kath. St. Bonifatiuskirche, Untergasse 27.

Wir wollen mit Ihnen gemeinsam für den Frieden in der Ukraine, in Europa und weltweit beten.

Frieden - jetzt!

Kontakt: Kath. St. Bonifatiusgemeinde

Corona-Testungen

Geflüchtete aus der Ukraine, sofern diese asymptomatisch im Sinne der TestV sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine PoC-Antigen-Testung. Der Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Angesichts der aktuellen Situation ist ein pragmatischer Umgang mit den Nachweisanforderungen gegeben. Eine unbürokratische Handhabung bei Vorlage eines Nachweises, der die Identitätsfeststellung der zu testenden Person zulässt (z.B. Führerschein, Dokument auf dem Handy etc.), wird empfohlen. Aus dem Dokument sollte soweit möglich eine klare Zuordnung mit Namen und Lichtbild zur Sicherung der Identität der zu testenden Person möglich sein.


Corona-Impfungen

Geflüchtete aus der Ukraine können im Impfzentrum des Hochtaunuskreises, Am Grünen Weg 1, 61352 Bad Homburg vor der Höhe ohne Termin geimpft werden.

AWO-Kleiderladen

Der AWO-Kleiderladen im Untergeschoss der Kronberger Straße 2 wird von Mechthild Jestädt geleitet. Termine für Kleiderspenden können telefonisch abgestimmt werden. Ebenso können ukrainische Flüchtlinge Termine zur Auswahl dringend benötigter Kleidung abstimmen.

Mechthild Jestädt

+49 6171 74171

Jeden 2. Samstag im Monat findet von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Treff für Alt und Jung und vor der Senioren-Wohnanlage, Kronberger Straße 2 ein Sonderverkauf statt. 


Arbeitskreis FIS

Der Arbeitskreis "Flucht und Integration Steinbach" (FIS) bietet seine Hilfe an. Informationen entnehmen Sie dem Flyer:


Sport für Kinder und Jugendliche

Leichtathletik Club Steinbach (LC)

Der LC bietet den ukrainischen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Trainings im Waldstadion an: 

Kinder von 5 - 9 Jahren           Mi. von 17:30 - 18:30 Uhr

Kinder von 10 - 11 Jahren       Mo. und Mi. 17:00 - 18:30 Uhr

Kinder von 12 - 13 Jahren       Mo. von 18:00 - 19:30 Uhr

Kinder von 14 - 15 Jahren       Mo. und Mi. 17:00 - 18:30 Uhr

Jugendliche ab 16 Jahren       Mo. und Mi. 18:30 - 20:00 Uhr

Ab dem 4. April 2022 wird draußen im Stadion trainiert. 

Osterferien sind vom 11.04. - 24.04.2022.  

Interessierte möchten sich bitte bei den jeweiligen Übungsleitern melden.

Keine Ergebnisse gefunden.

   

Fußballsportverein Germania 1908 Steinbach (Taunus) e.V. (FSV)

Beim FSV besteht das Angebot zur Teilnahme an den regulären Trainingszeiten für ukrainische Kinder und Jugendliche.

Keine Ergebnisse gefunden.

Information für Flüchtlinge aus der Ukraine - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

1.    Ankunft und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine, die keine Unterkunft bei Freunden oder Bekannten haben

Wenden Sie sich bitte an die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, Röttgener Straße 61, 35394 Gießen.

Bei Fragen hierzu:
Telefonisch unter 06172 9994994 - Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr;
E-Mail: ukraine@hochtaunuskreis.de

 

2.    Unterkunft in Steinbach (Taunus) - Anmeldung und soziale Leistungen

Schritt 1:

Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus)

Hierzu wird benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Geburts-, Heiratsurkunden
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Vorherige Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de
oder
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Ohne Terminvereinbarung ist mit Wartezeiten zu rechnen)

Die Heranziehung eines Dolmetschers ist erforderlich. Sollten Sie keinen Dolmetscher mitbringen können, bitten wir vorab um eine kurze Mitteilung.

 

Schritt 2:

Den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises per E-Mail an ukraine@hochtaunuskreis.de mitteilen.


Schritt 3:

Sozialleistungen: Hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde im Landratsamt erforderlich. Bitte bringen Sie ein biometrisches Passfoto sowie einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen Nachweis über einen negativen Coronatest mit.

Folgende Öffnungszeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Sozialleistungen werden in bar ausgezahlt. Weiter wird bei Bedarf ein Krankenschein ausgestellt.

Adresse:

Landratsamt des Hochtaunuskreises
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg vor der Höhe

 

3.    An wen kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte?

Wenn Sie Wohnraum für geflüchtete Familien oder Personen zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus), Frau Sporck.

Kontakt:

Frau Verena Sporck
Telefon: (0 61 71) 70 00 35
E-Mail: verena.sporck@stadt-steinbach.de

 

4.    Erhalte ich Miete oder eine Erstattung von Nebenkosten, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stelle?

Sollten Sie eine Wohnung zur Verfügung stellen, kann direkt ein Mietvertrag mit den Geflüchteten abgeschlossen werden. Sie können hierfür eine ortsübliche Miete verlangen. Die Kosten werden entweder durch das Job-Center übernommen oder die Personen zahlen die Miete, sofern sie ein Einkommen beziehen, selbst.

Sollten Sie einen Schlafplatz/Zimmer zur Verfügung stellen, bedarf es hier einer individuellen privaten Vereinbarung. Diese Kosten werden nicht erstattet. Die Geflüchteten erhalten aber finanzielle Leistungen durch den Landkreis, hierin sind Kosten für Strom, Heizung und Verpflegung enthalten.

 

5.    Impfungen

Im Impfzentrum des Hochtaunuskreises können die Geflüchteten täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung geimpft werden. Eine Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

Adresse:

Impfzentrum des Hochtaunuskreises
Am Grünen Weg 1
61352 Bad Homburg vor der Höhe 

 

6.    Schulbesuch

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine muss immer über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes geschehen.

Zur Anmeldung wird benötigt:

  • Kopie vom Ausweis
  • Kopie der Anmeldebescheinigung
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten/Familienangehörigen

Die Unterlagen können per E-Mail übersendet werden an: NDHS.SSA.BadVilbel@kultus.hessen.de

Nachdem die ABZ-Mitarbeiter die Unterlagen überprüft haben, erfolgt zeitnah eine Rückmeldung an die betreffenden Familien und Schulstandorte.

Weitergehende Fragen können Sie auch an die E-Mail hochtaunuskreis-hilft@hochtaunuskreis.de senden.

 

7.    Kindergartenbesuch

Derzeit sind alle Plätze für eine Tagesbetreuung von Kindern belegt. Gerne nehmen wir die Kinder auf eine Warteliste. Teilen Sie uns hierzu bitte per E-Mail an soziales@stadt-steinbach.de folgende Angaben mit: Name, Anschrift und Geburtstag des Kindes.

 

8.    Deutschkurs

Die Stadtverwaltung bemüht sich derzeit um Deutsch- und Integrationskurse in bewährter Kooperation mit der Volkshochschule Hochtaunus. Das Kursangebot wird voraussichtlich nach Ostern starten. Nähere Informationen und Termine folgen.

 

9.    Ich bin aus der Ukraine geflohen, habe aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft. Gilt die vereinfachte Aufnahme-Richtlinie der EU auch für mich?

Ja. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, können diese Regelung in Anspruch nehmen. Das heißt: Auch für Sie gilt das vereinfachte Verfahren, genau wie für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Sie brauchen also kein Asylverfahren zu durchlaufen (Quelle: BMI.bund.de)


10.  Ich möchte aus der Ukraine geflüchtete Menschen unterstützen. Was kann ich tun?

Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, verweisen wir Sie auf Punkt 3.

Wenn Sie Geld spenden möchten, erfahren Sie unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/soziales-engagement/ukraine-hilfe/ mehr zu ausgewählten Hilfsorganisationen.

Wenn Sie die Geflüchteten vor Ort unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte an das Büro der evangelischen St. Georgsgemeinde unter der Telefon (0 61 71) 7 48 76. Hier können Sie sich beim Arbeitskreis „Flucht in Steinbach“ einbringen.

 

11.  Privathaftpflichtversicherung

In einigen Privathaftpflichtversicherungen ist ein Versicherungsschutz für aufgenommene Geflüchtete bereits enthalten. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dies jedoch meist ergänzt werden. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach.

 

12.  Zuständige Abteilungen in Steinbach (Taunus)

 

Amt 1.3 - Abteilung Jugend, Senioren und Soziales

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Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice – Bürgerbüro

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