Wahlscheinantrag

Wahlscheinantrag


Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

anlässlich der Landratswahl am 28.01.2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung.
Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt


Beantragung Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Hier stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Online über folgenden Link (in dem Zeitraum zwischen Montag, 18.12.2023 bis Mittwoch, 24.01.2024 um 23:59 Uhr):
    Wahlscheinantrag
  2. Zusendung oder Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten des Rathauses, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus)

  3. Formloser Antrag
    - per Post (Rathaus, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach) oder
    - per E-Mail.

    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  4. Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen und vor Ort ausfüllen. Unabhängig von der Terminvergabe für Belange im Rathaus ist die Briefwahl ohne Termin möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung um die Nutzung der kontaktlosen Angebote.

    Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen per Post und für das Zurücksenden an das Rathaus entstehen Ihnen keine Portokosten.

ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, muss Ihr roter Wahlbrief bis 28.01.2024, 18 Uhr beim Wahlamt sein!