Wahlscheinantrag
Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der kommenden Wahlen haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 4. September 2021 informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Beantragung Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Hier stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online über folgenden Link (bis 22.09.2021, 23:59 Uhr): Wahlscheinantrag
- Zusendung oder Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten des Rathauses, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus)
- Formloser Antrag
- per Post (Rathaus, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach) oder
- per E-Mail.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) - Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen und vor Ort ausfüllen. Beachten Sie jedoch, dass aufgrund der Corona-Vorgaben mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Der Zutritt ins Rathaus kann nur mit medizinsicher Schutzmaske und nicht erhöhter Temperatur erfolgen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass sich maximal eine Person im Vorraum des Rathauses aufhalten darf. Unabhängig von der Terminvergabe für Belange im Rathaus ist die Briefwahl ohne Termin möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung daher eindringlich um die Nutzung der kontaktlosen Angebote. Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen per Post und auch für das Zurücksenden an das Rathaus entstehen Ihnen keine Portokosten.
ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, muss Ihr roter Wahlbrief bis 26.09.2021, 18 Uhr beim Wahlamt sein!