Bauleitplanung

Bauleitplanung / Planungsrecht

Von Wohnen und Gewerbe über Bildungs- und Freizeitstätten bis zu Grünflächen gibt es in einer Gemeinde wie Steinbach (Taunus) die unterschiedlichsten Nutzungsansprüche.

Neben diesen Nutzungsansprüchen gibt es funktionsfähige Verkehrsnetze für die verschiedenen Verkehrsarten, die Erhaltung der Innenstädte sowie die Nahversorgung und die Wahrnehmung der Umweltbelange. Diese Punkte sind zentrale Aspekte, die die Stadt Steinbach (Taunus) durch ihre Planungen in Übereinstimmung bringen muss. 

Die aktuellen und die zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Gesamtgefüge einer Stadt gerecht zu werden, gilt es hierbei zu beachten. 

Gerade in Ballungsräumen, wo es zu hohen Grundstückspreisen kommt und die Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitigem Erhalt der Lebensqualität sehr hoch ist, steht die städtebauliche Planung in einer Gemeinde immer mehr im Fokus des öffentlichen Interesses.


Das Planungsrecht


Grundsätze der Bauleitplanung

Die Stadtplanung ist einer der Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt laut Artikel 28 des Grundgesetzes. Um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen ist die Bauleitplanung das zentrale Instrument einer Stadt. Mit der Bauleitplanung werden die bauliche und sonstige Nutzung öffentlicher und privater Grundstücke in einer Stadt vorbereitet und bietet die Möglichkeit diese zu leiten. Die gesetzliche Grundlage ist hierfür das Baugesetzbuch (BauGB). Die im Baugesetzbuch festgeschriebenen Regelungen haben Einfluss auf die Struktur, Funktion, Entwicklung und Gestaltung der unterschiedlichen Räume einer Stadt. Ebenso sind im Baugesetzbuch die erforderlichen amtlichen Verfahren geregelt, die der Stadt zur Verfügung stehen. 


Ziele der Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch regelt in § 1 die Aufgaben, Begriffe und Grundsätze der Bauleitplanung.

Zu den Zielen gehören:

  • Die Sicherung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden und sozial gerechten Bodennutzung
  • Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, die zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlage beiträgt

Im Baugesetzbuch ist hierzu folgendes definiert:

„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind folgende Punkte insbesondere zu berücksichtigen:

  • Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Insgesamt die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
  • Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen
  • Die Erhaltung und die Fortentwicklung von Ortsteilen und zentraler Versorgungsbereiche
  • Die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und erhaltenswerter Ortsteile 
  • Die Erfordernisse von Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Die Belange des Umweltschutzes und der Natur- und Landschaftspflege
  • Die Belange von Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie der Erhalt, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Die Belange der Versorgung mit Telekommunikation, Energie, Wasser und Mobilität
  • Die Belange des Hochwasserschutzes

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl privater Belange von Bürgerinnen und Bürgern.

Die öffentlichen und privaten Belange sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowohl untereinander als auch gegeneinander gerecht abzuwägen. 

Die Stadtplanung in seiner Gesamtheit ist ein komplexer Prozess.


Ebenen der Bauleitplanung

  • Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan
    Die Inhalte des Flächennutzungsplanes sind in den §§ 5- 7 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Für die Stadt Steinbach (Taunus) gilt der Regionale Flächennutzungsplan des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain. 
  • Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan
    Die Inhalte des Bebauungsplanes sind in den §§ 8 - 10a des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Die Bebauungsplane der Stadt Steinbach (Taunus) finden Sie im Abschnitt Bebauungspläne


Regionaler Flächennutzungsplan

Für die Stadt Steinbach (Taunus) gilt der Regionaler Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und des rechtskräftigen Änderungsverfahrens www.region-frankfurt.de/Aufgaben/Planung/Archiv-Änderungsverfahren

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Flächennutzungsplan


Baulandumlegung

Unter einer Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundflächentauschverfahren zu verstehen. Dieses Verfahren dient dazu die Bebauungspläne umzusetzten und bebaubare Grundstücke herzustellen. Geregelt ist dieses Verfahren im Baugesetzbuch (BauGB). Die Baulandumlegung wird durch Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung festgelegt und nach dem Beschluss des Magistrats als Umlegungsstelle vollzogen.

Die Baulandumlegung und ihre Durchführung liegt gleichermaßen im öffentlichen Interesse wie auch im Interesse der beteiligen Grundstückseigentümer. 

Unter anderem kann Ziel einer Baulandumlegung

  • die Schaffung von Baugrundstücken für Wohn- und Gewerbenutzung,
  • die Bereitstellung von erforderlichen Infrastrukturflächen wie beispielsweise Verkehrs- und Grünflächen.

Zunächst wird eine sogenannte Umlegungsmasse beim Umlegungsverfahren gebildet, die rein rechnerisch alle Grundstücke im Umlegungsgebiet vereinigt. Anschlißend werden alle örtlichen Verkehrs- und Gründflächen, die im Bebauungsplan festgelegt sind, entnommen und der Stadt zugeteilt. Die verbleibenden Flächen, die sogenannte Verteilungsmasse, wird anteilig wieder auf die beteiligten Grundstückseigentümer auf der Grundlage des Bebauungsplanes aufgeteilt, jedoch in der Form von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken.

In einem Umlegungsplan werden die im Zuge des Umlegungsverfahrens getroffenen Regelungen und Festsetzungen dargestellt. Sobald dieser Umlegungsplan rechtgültig ist, werden die bisherigen Grundstückszuschnitte durch die neuen Baugrundstücke ersetzt. In diesem Zuge werden auch die Geldleistungen zum Ausgleich des Umlegungsvorteils fällig. Das Umlegungsverfahren ist mit der Vermessung der neuen Grundstücke und der Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster abgeschlossen.