Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das "Parlament" der Stadt.

Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Steinbach (Taunus). Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl; in Steinbach besteht sie aufgrund eines entsprechenden Beschlusses aus 31 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind.

Die Stadtverordneten werden bei den Kommunalwahlen für die Dauer von fünf Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern Steinbachs gewählt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Reihe von Aufgaben. Hierzu gehören u.a.

  • Wahl des Magistrats - mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in -
  • Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
  • Beschlüsse zum Stadtrecht, zu Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und zu Gebührenordnungen

Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen.

Die Stadtverordnetenversammlung tagt zwischen 6 und 8 Mal im Jahr in öffentlichen Sitzungen. Diese werden vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, dem Stadtverordnetenvorsteher, geleitet.

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden vom Magistrat und den Fachausschüssen vorbereitet.