Lebendige Zentren

Städtebauförderprogramm

Lebendige Zentren
Alte Dorfmitte Steinbach

Mit dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt der Bund und das Land Hessen die Kommunen insbesondere bei baulichen Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten.

Die alte Dorfmitte Steinbachs rückt in den Mittelpunkt dieses Programms. Wegebeziehungen und Blickachsen, die es zum Teil früher gab, sollen wieder lebendig gemacht, neue geschaffen werden. Das Quartier um den Freien Platz und die Kirchgasse soll baulich aufgewertet werden und zum Verweilen einladen. Hiervon erhoffen sich die Verantwortlichen auch eine Belebung des Ortskerns.

Weitere Schwerpunkte sind die sogenannte grüne und blaue Infrastruktur, die inzwischen feste Bestandteile der Städtebauförderung sind. Konkretes Ziel ist es, mehr Grün in die Stadt zu bringen, sei es durch Bäume am Straßenrand oder der Aufwertung der Fläche am Alten See. Die sogenannte blaue Infrastruktur bezieht sich auf Wasser. Hier ist die Idee, den Steinbach zumindest teilweise aus seiner Verrohrung zu befreien und damit für die Öffentlichkeit sicht- und erlebbar zu machen. „Die Leute sollen sehen und wissen, warum unsere Stadt den Namen eines Baches trägt“, erklärt Bürgermeister Steffen Bonk.

Steinbach (Taunus) wurde 2020 in das Programm aufgenommen und erhält seitdem finanzielle Unterstützung bei der Umgestaltung der alten Dorfmitte. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) sind die Handlungsbedarfe aufgezeigt und Lösungsansätze präsentiert. Breit gefächerte Maßnahmen bilden die Basis für die städtebauliche Entwicklung des Quartiers.


Fördergebietsmanagement

Seit August 2022 ist das Unternehmen ProjektStadt (eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt) mit dem Fördergebietsmanagement für das Fördergebiet „Alte Dorfmitte Steinbach“ beauftragt. Damit unterstützt die ProjektStadt die Stadt Steinbach bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept. Wenden Sie sich bitte in Fragen zur Förderung von baulichen Maßnahmen an die nebenstehende Kontaktadresse der ProjektStadt oder an die angegebene Kontaktadresse beim Bauamt der Stadt Steinbach.

 

Fördermöglichkeiten für private Bauvorhaben

Das Fördergebiet „Alte Dorfmitte Steinbach“ wurde mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 30.05.2022 als Städtebauliches Sanierungsgebiet festgesetzt.

Dadurch ergeben sich verschiedene Fördermöglichkeiten für private Eigentümer:

  • Erhöhte steuerliche Absetzung gem. §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuer­gesetz (EStG)

Über diese indirekte Fördermöglichkeit können Eigentümer die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bis zu 100 Prozent über einen deutlich verkürzten Zeitraum von maximal zwölf Jahren steuerlich absetzen. Für (Wohn-)Gebäude, die weder ein Denkmal sind, noch in einem Sanierungsgebiet liegen, gelten ansonsten deutlich längere Abschreibungszeiträume von 40 bis 50 Jahren.

Wesentliche Voraussetzung für die Erlangung einer Steuerbescheinigung für das Finanzamt ist der Abschluss einer Vereinbarung vor Maßnahmenbeginn zwischen der Stadt Steinbach und dem Eigentümer.

Für weitere Informationen können finden Sie auf dieser Seite zum Download. Weiterhin können Sie sich an die Ansprechpartner von der ProjektStadt oder vom Bauamt der Stadt Steinbach wenden.

 

  • Anreizprogramm zur Fassadengestaltung und zur Begrünung von privaten Grundstücken

Das städtische Anreizprogramm für das Fördergebiet „Alte Dorfmitte Steinbach“ bietet Fördermöglichkeiten für private Eigentümer, die ihre Fassaden neugestalten oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf ihren Grundstücken durchführen möchten.

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:

  • Neugestaltung von Fassaden: Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 19.999,00 €
  • Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen: Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000,00 €

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt Steinbach (Taunus) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Städtebaufördermittel.

Wichtig ist, dass die Antragstellung und der Abschluss einer Förderungsvereinbarung mit der Stadt Steinbach vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für das Anreizprogramm und dem Flyer zum Download.

 

  • Zuschüsse zur umfassenden Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden

Für Gebäude, die von besonderer städtebaulicher Bedeutung sind (z. B. denkmalgeschütztes Fachwerkhaus) und einen so hohen Sanierungsbedarf aufweisen, dass sich eine Modernisierung und Instandsetzung für den Eigentümer nicht rechnen würde, können Fördermittel in Höhe der sogenannten unrentierlichen Kosten beantragt werden. Als unrentierliche Kosten werden solche Kosten bezeichnet, die nicht durch Erträge oder Einnahmen wie z. B. Mieten gedeckt werden können. Grundlage für diese Förderung sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung -RiLiSE“, Ziffer 9.9. Die Höhe der möglichen Förderung ist für jeden Fall einzeln zu betrachten. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Steinbach und dem Eigentümer vor Beginn der Baumaßnahmen ist Voraussetzung für eine Förderung. Da die Fördermaßnahmen einzeln beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte bei Interesse frühzeitig Kontakt mit den Ansprechpartnern von der ProjektStadt oder dem Bauamt der Stadt Steinbach auf.