Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne werden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgestellt. Die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung erfordert einen Bebauungsplan beispielsweise wenn ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen oder eine Gewerbefläche in Wohnbaufläche umgenutzt werden soll oder wenn ein öffentliches Gebäude vergrößert oder sich die Entwicklungsziele für ein Gebiet ändern sollen. Ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird liegt im Ermessen der Stadt, einen Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es nicht. Die Initiative einen Bebauungsplan aufzustellen kann sowohl aus der Verwaltung heraus, als auch von Seiten der Politik oder der Bevölkerung entstehen.


Aufgrund technischer Fragestellungen können wir die Bebauungspläne der Stadt Steinbach (Taunus) derzeit vorübergehend nicht online veröffentlichen. Sollten Sie konkrete Fragen zu den Plänen oder ein Bauinteresse haben, können Sie sich gerne an die neben stehenden Kontakte wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung, Bauen und Verkehr helfen Ihnen gerne weiter.