Wahlen
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.
Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.
Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.
In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
- Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
- Bürgerentscheide
- Wahlen zu den Ausländerbeiräten
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:

Wahlergebnisse

Wahlscheinantrag
Sollten Sie am Wahltag beruflich oder aus persönlichen Gründen verhindert sein, können Sie mittels Briefwahl trotzdem an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Wahlschein beantragen und diesen später ausgefüllt beim Wahlamt der Stadtverwaltung einreichen.
Hinweis zum Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08. Oktober 2023 wird der Hessische Landtag gewählt.
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz im Land Hessen haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 17. September 2023 informiert. In dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt automatisch in der Gemeinde, in der Sie am 27. August 2023 mit der Hauptwohnung gemeldet sind.
Ein Wahlberechtigter, der in mehreren Gemeinden gemeldet ist, wird nur am Ort seiner Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen: hierbei ist es unerheblich, ob die zweite Wohnung innerhalb oder außerhalb Hessens liegt.
Wer nicht mindestens seit sechs Wochen vor dem Wahltag seine Hauptwohnung in einer hessischen Gemeinde hat, ist nicht zur Landtagswahl wahlberechtigt.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen.
In dem Zeitraum vom 18. bis 22. September 2023 während der Service Zeiten des Bürgerbüros ist das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereit.
Bei Umzügen innerhalb Hessens bleibt der Wahlberechtigte grundsätzlich in seinem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. In das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde wird nur auf Antrag des Wahlberechtigten eingetragen werden.
Wahlberechtigte, die aus Hessen wegziehen, verlieren ausnahmslos ihr materielles Wahlrecht.
Weitere Informationen über die Landtagswahl finden Sie hier: Informationen zur Wahl des Hessischen Landtags | Wahlen in Hessen
Der Gemeindewahlleiter