Wahlen

Wahlen


Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.

Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.

Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.

In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:

  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
  • Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
  • Bürgerentscheide
  • Wahlen zu den Ausländerbeiräten

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:

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Wahlergebnisse

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Unrecognizable male voter holds in his hand a ballot above the ballot box

Wahlscheinantrag

Sollten Sie am Wahltag beruflich oder aus persönlichen Gründen verhindert sein, können Sie mittels Briefwahl trotzdem an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Wahlschein beantragen und diesen später ausgefüllt beim Wahlamt der Stadtverwaltung einreichen. 

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Hinweis zum Wahlrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Januar 2024 findet die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates im Hochtaunuskreis statt, eine eventuelle Stichwahl findet am 18. Februar 2024 statt.

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag:

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  2. Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten de Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
  3. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  4. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben

und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 07. Januar 2024 informiert. In dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen.

In dem Zeitraum vom 08. bis 12. Januar 2024 während der Service Zeiten des Bürgerbüros ist das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereit.

Wahlberechtigte, die aus dem Hochtaunuskreis wegziehen, verlieren ausnahmslos ihr materielles Wahlrecht.

Ihr Wahlamt