Wahlen
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.
Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.
Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.
In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
- Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
- Bürgerentscheide
- Wahlen zu den Ausländerbeiräten
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:

Wahlergebnisse

Wahlscheinantrag
Sollten Sie am Wahltag beruflich oder aus persönlichen Gründen verhindert sein, können Sie mittels Briefwahl trotzdem an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Wahlschein beantragen und diesen später ausgefüllt beim Wahlamt der Stadtverwaltung einreichen.
Repräsentative Wahlstatistik
Unter Gewährleistung ihres Wahlgeheimnisses wird in Steinbach (Taunus) im Wahlbezirk 04, der vom Bundeswahlleiter ausgewählt wurde, eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Hinweis zum Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt automatisch in der Gemeinde, in der Sie am 15. August 2021 mit der Hauptwohnung gemeldet sind. Sie werden automatisch in der Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, in der Sie am 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ziehen Sie (und melden sich) zwischen dem 16. August und 5. September 2021 um, können Sie formlos an Ihrem neuen Wohnort beantragen, dort im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Bei Ummeldungen ab dem 6. September 2021 bleiben Sie an Ihrem vorherigen Wohnort wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung soll Ihnen spätestens bis zum 5. September 2021 zugehen. Ist dies nicht geschehen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindebehörde, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind, aber keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie müssen aber einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Zuständig ist die Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bis spätestens 5. September 2021 im Original an die Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Den Antrag sollten Sie jedoch so früh wie möglich stellen, um die verlängerten Postlaufzeiten aus dem/in das Ausland zu berücksichtigen. Elektronische Antragstellungen sind nicht möglich. Bewilligt die Gemeinde Ihren Antrag, erhalten Sie von ihr die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zugesandt. Die Portokosten für die Rücksendung des Wahlbriefes nach Deutschland müssen Sie tragen.
Probleme für die praktische Ausübung des Wahlrechtes können entstehen, wenn Neubürger nach einem Zuzug die sofortige melderechtliche Anmeldung versäumen und so nicht rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können.
Weitere Vorrausetzungen: Bundeswahllleiter.de / Bundestagswahlen / Informationen
Weitere Informationen über die Bundestagswahl finden Sie hier: Bundeswahlleiter.de / Bundestagswahlen 2021 / FAQ
Der Gemeindewahlleiter