Wahlen

Wahlen


Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.

Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.

Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.

In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:

  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
  • Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
  • Bürgerentscheide
  • Wahlen zu den Ausländerbeiräten

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:

Layout 2
Layout 2


Hinweis zum Wahlrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. März 2026 findet die Kommunalwahl statt.

Sie dürfen bei der Kommunalwahl wählen, wenn Sie am Wahltag:

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  2. Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind und im Wählerverzeichnis in Steinbach (Taunus) eingetragen sind,
  3. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  4. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz in Steinbach (Taunus) haben

und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 22. Februar 2026 informiert. In dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen.

In dem Zeitraum vom 23. bis 27. Februar 2026 während der Service Zeiten des Bürgerbüros ist das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereit.

Ihr Wahlamt