Bekanntmachung Nr. 004/2020

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „St.-Florian-Weg“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 21.10.2019 Folgendes beschlossen:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „St.-Florian-Weg“
  2. Planziele des Bebauungsplans „St.-Florian-Weg“ sind die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und die Ausweisung einer Fläche für den ökologischen Ausgleich.
  3. die Beteiligungsverfahren nach § 3 und § 4 BauGB werden eingeleitet.
  4. der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 10.02.2020 darüber hinaus Folgendes beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „St.-Florian-Weg“ wird erweitert und erhält die Abgrenzung gemäß beigefügtem Lageplan.
  2. Planziele des Bebauungsplanes „St.-Florian-Weg“ sind die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und die Ausweisung einer Gewerbefläche sowie die Ausweisung von Flächen für den ökologischen Ausgleich.
  3. Die Beteiligungsverfahren nach § 3 und § 4 BauGB werden eingeleitet.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Stadt Steinbach (Taunus), 21.02.2020

Steffen Bonk

Bürgermeister

 

Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)

Bebauungsplan „St.-Florian-Weg“

hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)