Bekanntmachung Nr. 023/2020

Feststellung des Trinkwassernotstandes gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Steinbach (Taunus) über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Steinbach (Taunus) vom 02.03.2020

Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung wird aufgrund der aktuellen Situation der Trinkwassernotstand für die Stadt Steinbach (Taunus) festgestellt.

Die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung sind einzuhalten.

Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der Internetseite veröffentlicht.

61449 Steinbach (Taunus), 17.08.2020

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister