Bekanntmachung Nr. 024/2021 

Bebauungsplan „Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Erweiterung

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das o.g. Bebauungsplanverfahren. Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebiet i.S. § 8 BauNVO im nördlichen Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Im Gründchen / Am Bahnhof“.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung, liegt in der Zeit von

Mittwoch, dem 26.05.2021, 8:00 Uhr - einschl. Freitag, dem 25.06.2021, 24.00 Uhr

im Internet unter der Adresse https://www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene  sowie unter www.plan-es.com gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27a HessVwVfG öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist für jedermann möglich.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter Rufnummer 06171/700068 oder über Email an alexander.mueller@stadt-steinbach.de Auskunft gegeben. Unter diesen Kontaktdaten kann in begründeten Fällen auch die Übersendung der vorgenannten Unterlagen angefordert werden. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag eine weitgehend abschließende Bewertung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Stadt Steinbach (Taunus), 18.05.2021

Steffen Bonk
Bürgermeister


ANLAGE 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Erweiterung
hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab)

ohne Maßstab