bekanntmachung nr. 035 / 2025
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Herr Daniel Gramatte, Herzbergstraße 3, 61449 Steinbach (Taunus) -SPD-
mit Wirkung zum 01.09.2025 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.
Herr Farshad Hendi, Bahnstraße 4a, 61449 Steinbach (Taunus) -SPD-
ist zwischenzeitlich nach außerhalb von Steinbach (Taunus) verzogen.
Frau Meike Gührig, Niederhöchstädter Straße 14, 61449 Steinbach (Taunus) -SPD-
ist zwischenzeitlich nach außerhalb von Steinbach (Taunus) verzogen.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des
SPD-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,
Herr Dennis Komp, Berliner Straße 66, 61449 Steinbach (Taunus),
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch
erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20,
einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter