bekanntmachung nr. 035 / 2025

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Herr Daniel Gramatte, Herzbergstraße 3, 61449 Steinbach (Taunus)           -SPD-

mit Wirkung zum 01.09.2025 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.

Herr Farshad Hendi, Bahnstraße 4a, 61449 Steinbach (Taunus)                        -SPD-
ist zwischenzeitlich nach außerhalb von Steinbach (Taunus) verzogen.

Frau Meike Gührig, Niederhöchstädter Straße 14, 61449 Steinbach (Taunus)   -SPD-
ist zwischenzeitlich nach außerhalb von Steinbach (Taunus) verzogen.

Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des
SPD-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,

Herr Dennis Komp, Berliner Straße 66, 61449 Steinbach (Taunus),

nach.

 

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch
erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20,
einzureichen und zu begründen.

 

gez.

Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter