Bekanntmachung nr. 022 / 2025
Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Taubenzehnter II“ 3. Bauabschnitt
(Hildegard-von-Bingen-Weg)
Die Stadt Steinbach (Taunus) weist im Siedlungsbestand bereits eine hohe Wohndichte auf. Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern ist ungebrochen, sodass die Stadt hier am Siedlungsrand eine zumindest der unmittelbar nördlichen Nachbarschaft angepasste Fortentwicklung betreiben möchte. Der (spätere) Geschosswohnungsbau im Westen rundet das Angebot ab. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fortentwicklung des Baugebietes Taubenzehnter II zum Zwecke der Nachverdichtung für Wohnbauflächen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt als Stichstraße (Hildegard-von-Bingen-Weg) über die Anbindung an die bestehende Verkehrs- und Leitungsinfrastruktur der Elisabethstraße. Besonderer Berücksichtigung bedürfen die Belange des Immissionsschutzes (Geruch und Schall), der Erschließung und der Ver- und Entsorgung.
Der Regionale Flächennutzungsplan RegFNP 2010 stellt das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche (Planung) sowie kleinräumig als Mischbaufläche (Planung) dar. Die Planung kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Steinbach und bildet den 3. Bauabschnitt des bereits bestehenden Wohngebietes „Taubenzehnter II“, angrenzend an die Wohnbebauungen südöstlich des Elisabethweges und südwestlich des Martinsweges und reichte ursprünglich bis zur Anbindung an die Eschborner Straße (L3006) im Südwesten. Im Entwurf des Bebauungsplans wurde der räumliche Geltungsbereich des 3. Bauabschnitts auf den Bereich beidseitig des Hildegard-von-Bingen-Wegs beschränkt. Das Plangebiet umfasst nun im Flur 1 der Gemarkung Steinbach die Flurstücke 907/7 (Hildegard-von-Bingen-Weg) und 1020 vollständig sowie Flst. 2025 tlw., im Flur 3 der Gemarkung Steinbach die Flurstücke 14 bis 17, 18/1, 20 bis 22 und 190/2 (Wirtschaftsweg) jeweils teilweise und hat eine Größe von rd. 0,41 ha.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht lag gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorab mit Anschreiben vom 03.12.2020 und Frist bis zum 22.01.2021.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Taubenzehnter II“ 3. Bauabschnitt wurden drei Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vorgetragen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich 18 Behörden beteiligt, davon haben zehn Anregungen und Hinweise vorgetragen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen und Anregungen insbesondere zur Erschließung und zur Kompensation haben Eingang in den Bebauungsplan gefunden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt maßgeblichen umweltrelevanten Stellungnahmen sind in der Zeit von
Montag, dem 26. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, dem 04. Juli 2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch und menschliche Gesundheit, Tier, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter, biologische Vielfalt, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern) i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag (Stand 05/2025) sind folgende Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten:
a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:
• Kreisausschuss des Hochtaunuskreises (20.01.2021):
- Landwirtschaft: Hinweise auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung, Hinweise auf Betroffenheit von landwirtschaftlichen Betrieben und Wegen, Hinweise zum Artenschutz und zur Kompensation
- Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung: Hinweise auf den Landschaftsplan, Hinweise zu Konkretisierungen der textlichen Festsetzungen, Hinweise zum Arten- und Bodenschutz und zur Kompensation, Hinweise zum Immissionsschutz
- Wasser- und Bodenschutz: Hinweise auf Nichtvorlage schädlicher Bodenveränderungen; Hinweise zur Verwendung von Niederschlagswasser, Hinweise auf erforderliche Konkretisierungen der Angaben zu wasserwirtschaftlichen Belangen
• Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (22.01.2021):
Hinweise zu Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr und zur Löschwasserversorgung
• Regierungspräsidium Darmstadt (22.01.2021):
1) Regionalplanung: Hinweise auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung, Hinweise auf raumordnerische Ziele zur baulichen Dichte
2) Naturschutz: Hinweise auf Nichtbetroffenheit von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten
3) Grundwasser: Hinweis auf Lage in geplanter Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes, Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung, Hinweise zum Grundwasserschutz
4) Bodenschutz: Hinweise auf Nichtbekanntheit von Altstandorten, Belastungen und Verunreinigungen im Plangebiet und die Altflächendatei
5) vorsorgender Bodenschutz: Hinweise zum Schutzgut Boden und der Kompensation, Hinweis auf erforderliches Bodengutachten
5) Abfallwirtschaft: Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung, Hinweise auf ordnungsgemäße Entsorgung von Bauabfällen
6) Immissionsschutz: Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung
7) Bergaufsicht: Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung
8) Oberflächengewässer: Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung
9) Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz: Hinweise auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung, Hinweis zur Regenrückhaltung
• Regionalverband FrankfurtRheinMain (14.12.2020):
Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung
• Landesamt für Denkmalpflege Hessen/hessenArchäologie (15.12.2020):
Hinweis auf grundsätzliche Zustimmung zur Planung
• HessenMobil (04.02.2021):
Hinweis auf Betroffenheit der L3006 und erforderliche Darlegung der Gründe der Einbeziehung in den Geltungsbereich
• Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH (15.01.2021):
Hinweise auf vorhandene und geplante Trinkwasserleitungen und erforderlichen Abstimmungsbedarf; Hinweis auf Sicherstellung des Grundschutzes für den Löschwasserbedarf
• Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (12.01.2021):
Hinweis darauf, dass kein Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln besteht
b) Weitere umweltrelevante Informationen:
• Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Stand 05/2025), Ingenieurbüro für Umweltplanung Dr. Theresa Rühl, Staufenberg: Für den Umweltbericht wurde die Fläche des Plangebietes untersucht. Dabei wurde insbesondere die Lage der Fläche in Siedlungs(rand)lage betrachtet und die Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes auf das Gebiet, die Fauna und Flora dargestellt. Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes, weitere umfangreiche Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sowie der Ausgleich des Kompensationsdefizites über den Ankauf von Ökopunkten werden dargelegt und erläutert.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 12/2024), Ingenieurbüro für Umweltplanung Dr. Theresa Rühl, Staufenberg: Im Zeitraum April 2020 bis August 2020 erfolgte eine systematische Erfassung des Geltungsbereiches des Plangebiets und seiner näheren Umgebung auf europäische Brutvögel, Säugetieren, Amphibien und Reptilien sowie der Vegetation. Bereits im Jahr 2016 erfolgten im Rahmen der Untersuchungen zum 1. und 2. Bauabschnitt die Untersuchungen zu Fledermäusen. Im Oktober 2021 wurden die Kleingartenanlagen zurückgebaut und der Geltungsbereich von Gehölzbewuchs befreit. Seitdem besteht eine Ruderalfläche mit Initialvegetation. Das Plangebiet wurde daher aktuell neu betrachtet. Die Ergebnisse fanden Eingang in den Umweltbericht und führen u. a. zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien (Bauzeitenbeschränkung, Reptilienzaun, Installation von Nistkästen, Umweltbaubegleitung zum Schutz potentiell im Plangebiet lebender seltener und/oder besonders geschützter Tierarten) und Insekten und nachtaktiver Tiere (Schutz vor schädlichen Lichtemissionen, Verwendung regionalen Saatgutes).
• Schalltechnische Untersuchung (Stand 10/2020), GSA Ziegelmeyer GmbH, Hohenstein: Aufgabe der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist die Prognose und Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen durch die Eschborner Straße (L 3006) auf das Plangebiet. Die hieraus resultierenden passiven und planerischen Schallschutzmaßnahmen haben Eingang in den Bebauungsplan gefunden.
• Immissionsgutachten zur Aufstellung der 2. Ausbaustufe des Bebauungsplans „Am Taubenzehnten“ zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes, Stadt Steinbach (Taunus) (Stand 11/2014), Michael Herdt, Büdingen: Die Geruchsimmissionsprognose befasst sich mit der Geruchsentwicklung durch den östlich des Plangebietes gelegenen Pferdehofes auf die geplante Wohnbebauung. Bei einer Einhausung der Mistplatte bestehen keine Einschränkungen des Wohngebietes. Eine Gesundheitsgefährdung bzw. erhebliche Geruchsbelästigung ist aufgrund der Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen auszuschließen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Steinbach (Taunus) und den Eigentümern des Fohlenhofes wurden bereits getroffen. Die Ergebnisse fanden Eingang in den Bebauungsplan.
• Verkehrsuntersuchung zum Anschluss der Wohnbebauung des 3. Bauabschnitts des Bebauungsplans „Taubenzehnter II“ an das öffentliche Straßennetz (Stand 03/2020), Prof. N. Fischer-Schlemm, Gießen-Allendorf: Mittels einer Verkehrserhebung wurden die derzeitigen Verkehrsströme in den umliegenden erschließenden Straßen um das Plangebiet festgestellt. Diese dienten unter Berücksichtigung der Zahlen der geplanten zukünftigen Bewohner aus der Ermittlung der zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs als Grundlage für die Prognose des zu erwartenden Verkehrs. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass weder die Verkehrsqualität der erschließenden Straßen noch der dortigen Knotenpunkte durch die geplante Wohnbebauung „Taubenzehnter II“ 3. Bauabschnitt eingeschränkt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Steinbach (Taunus), den 16.05.2025
Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
Steffen Bonk, Bürgermeister
ANLAGE 1
Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Taubenzehnter II“ 3. Bauabschnitt (Hildegard-von-Bingen-Weg)
hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

genordet, ohne Maßstab