Bekanntmachung nr. 027 / 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt
Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2025

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2025 folgende Haushaltsatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

im Ergebnishaushalt

2025

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                        -29.348.640 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf             29.233.124 EUR

mit einem Saldo von                                                          -115.516 EUR


im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 -4.000 EUR 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             0 EUR 

mit einem Saldo von                                                              -4.000 EUR


mit einem Überschuss von                                                 -119.516 EUR


im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 628.381 EUR


und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         3.340.755 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                       -2.189.500 EUR

mit einem Saldo von                                                           1.151.255 EUR


Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                   0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                      -902.458 EUR

mit einem Saldo von                                                             -902.458 EUR


mit einem Zahlungsmitteldefizit/-überschuss von                  877.178 EUR

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 09.12.2024 festgelegt. 

Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:

2025

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 
(Grundsteuer A) auf                                                           1.100 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                            1.200 v. H.


2. Gewerbesteuer auf                                                           395 v. H.


§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 10.03.2025 beschlossene Stellenplan.


§ 8

Der Aufwandsansatz bei folgendem Investitionskonto 640000-2 Lebendige Zentren wird mit Sperrvermerk versehen. 


§ 9

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.


Steinbach (Taunus), den 10.03.2025

Der Magistrat

Steffen Bonk 
Bürgermeister


II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Haushaltsgenehmigung 2025

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit
konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) 

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Ausgleich des Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2025 
nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;

2. den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000 € (in Worten: "zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.


Darmstadt, 14.05.2025

Regierungspräsidium Darmstadt

Prof. Dr. habil. Hilligardt
Regierungspräsident



III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 23.06.2025 bis 04.07.2025 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Der Haushaltsplan kann auch über die Internetseite der Stadt Steinbach (Taunus)
(www.stadt-steinbach.de/rathaus/politik/haushalt) eingesehen werden.


Steinbach (Taunus), 18.06.2025

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister