Bekanntmachung nr. 036 / 2025

Die Stadt Steinbach (Taunus) sucht eine stellvertretende Schiedsperson

Für den Schiedsbezirk Steinbach (Taunus) sucht die Stadt Steinbach (Taunus) geeignete Personen, die sich als
stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann zur Verfügung stellen.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Bürgern übertragen werden soll, welche nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Die stellvertretende Schiedsperson wird eingeschaltet zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten gemäß der §§ 906, 910, 911 und 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Nachbarrechtsgesetzes und über die Streitigkeiten wegen
Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in der Presse oder im Rundfunk begangen worden sind.

Personen, welche in dem genannten Schiedsbezirk wohnen, das dreißigste Lebensjahr vollendet und das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind und sich für die genannte Tätigkeit interessieren, werden gebeten, sich bis spätestens 11.10.2025 schriftlich mit
Lebenslauf zu bewerben bei dem

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
-Hauptverwaltung-
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus).

Bedingung zur Wahl der stellvertretenden Schiedsperson ist, dass sie gemäß
§ 3 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt
geeignet sein müssen.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.


Die stellvertretende Schiedsperson wird auf Vorschlag des Magistrats von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Bestätigung der Wahl und Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe.

Weitere Informationen erteilt Herr Hafeneger unter der Rufnummer: 06171/7000-16 
oder per E-Mail: patrik.hafeneger@stadt-steinbach.de.


Der Magistrat

gez. Steffen Bonk
Bürgermeister