bekanntmachung nr. 010 / 2026

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Radweg nach Oberhöchstadt“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Radweg nach Oberhöchstadt“ beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines rund 1,6 km langen straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße K 768 zwischen Steinbach und dem Kronberger
Stadtteil Oberhöchstadt zu schaffen. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem Hochtaunuskreis, Hessen Mobil und der Stadt Kronberg umgesetzt. Geplant sind unter anderem ein kombinierter Fuß- und Radweg, eine Querungshilfe, ein
Regenrückhaltebecken sowie landschaftsplanerische Begleitmaßnahmen. Für den Abschnitt auf Steinbacher Gemarkung wird der Bebauungsplan planfeststellungsersetzend das erforderliche Baurecht schaffen.

Die Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs sind der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 23.03.2026 bis einschl. Freitag, dem 24.04.2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale
Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • diese möglichst elektronisch übermittelt werden sollen, jedoch auch auf anderem Wege zulässig sind,
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB),
  • fristgerecht eingegangene Stellungnahmen geprüft werden; das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 10 BauGB).

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und der Abwägung verwendet.

Umweltprüfung

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integrierter Grünordnungsplanung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut / Thema

 

Untersuchungsgegenstand / Relevante Aspekte

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung

Schalltechnische Untersuchung zu den Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmsituation an der K 768; Ergebnis: keine wesentliche Pegelerhöhung und kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Darüber hinaus Aussagen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Alltags- und Schulradverkehr.

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandsaufnahme der Biotopstrukturen (u. a. Ackerflächen, Straßenbegleitgrün, Streuobstbestände, Grünland), faunistischen Untersuchungen sowie artenschutzrechtlicher Bewertung. Darstellung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (u. a. Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen, Pflanzung von Bäumen, insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelungen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für die Feldlerche). Angaben zur Lage außerhalb von Natura-2000-Gebieten sowie zur Lage im Naturpark Hochtaunus.

Boden

Bodenfachbeitrag mit Beschreibung der vorhandenen Böden (v. a. Pseudogley-Parabraunerden aus Löss), Bewertung der Bodenfunktionen sowie Prognose der Eingriffe durch Versiegelung und Flächeninanspruchnahme. Darstellung von Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen.

Wasser

Umweltbericht und Begründung mit Aussagen zu Grundwasser, Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Entwässerungssystem, einschließlich Regenrückhaltebecken und Starkregenvorsorge. Angaben zur Lage im geplanten Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Praunheim II“ (Schutzzone III B) sowie außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete.

Klima / Luft

Bewertung der Auswirkungen auf das Lokalklima und die Freiraumfunktionen sowie Darstellung klimarelevanter Maßnahmen, insbesondere Grünflächen, Baumpflanzungen und Begrenzung zusätzlicher Versiegelung.

Landschaft und Ortsbild

Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Ortsrandbereich; landschaftsgerechte Einbindung durch Grünflächen und Baumreihen entlang der K 768.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Hinweise auf Verpflichtung zur Meldung von Bodenfunden gemäß Denkmalschutzrecht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Lich mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Steinbach (Taunus), den 17.03.2026

Steffen Bonk
Bürgermeister

 

 

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