© Nicole Gruber

Bekanntmachung nr 035 / 2026

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus):
Bebauungsplan „Schule am Wald – Teil I + II“

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das Bebauungsplanverfahren „Schule am Wald – Teil I + II“ zur planungsrechtlichen
Sicherung und bedarfsgerechten Weiterentwicklung des bestehenden Phorms Taunus Campus an der Waldstraße. Ziel der Planung ist es, die Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude, die Errichtung eines eigenständigen Kindertagesstättengebäudes sowie die Neuordnung der zugehörigen Sport-, Frei-, Stellplatz- und Erschließungsflächen zu schaffen.

Gegenüber dem zuletzt öffentlich ausgelegten Entwurf aus dem Jahr 2016 wurde die Planung insbesondere hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs und der städtebaulichen Konzeption überarbeitet. Die seinerzeit getrennten Teilbereiche I und II werden wieder in einem gemeinsamen Bebauungsplan zusammengeführt. Hierzu wurden insbesondere die überbaubaren Grundstücksflächen sowie weitere planungsrechtliche Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen der Campusentwicklung angepasst. Darüber hinaus wurden die fachlichen Grundlagen, insbesondere zu Artenschutz, Verkehr, Baugrund und Entwässerung, aktualisiert und die Planung an die zwischenzeitlich geänderte Sach- und Rechtslage angepasst.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans „Schule am Wald – Teil I + II“ einschließlich der zugehörigen Begründung und der vorliegenden Fachgutachten wird in der Zeit vom

Mittwoch, dem 28.10.2026 bis einschl. Montag, dem 30.11.2026

im Internet auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/ unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Für die elektronische Übermittlung steht insbesondere die E-Mail-Adresse beteiligungsverfahren@plan-es.com zur Verfügung.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und der damit verbundenen Abwägung verarbeitet.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, der Angabe der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen sowie der Überwachung nach § 4c BauGB wird daher abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, 35423 Lich mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Stadt Steinbach (Taunus), 19.10.2026

Steffen Bonk
Bürgermeister



Anlage 1