Bekanntmachung nr. 012 / 2026

Bekanntmachung des Beschlusses über den
Jahresabschluss 2015
der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden
Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 02.03.2026 den vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2015 beschlossen.

Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2015 im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von -243.491,88 € und im
außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 18.213,79 € aus.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2015:

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2015:

Der Jahresabschluss 2015 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbericht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des
Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 07.01.2026 niedergelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde mit einem uneingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen.

Die haushaltwirtschaftliche Lage der Stadt Steinbach (Taunus) ist aufgrund des nicht erreichten Haushaltsausgleichs nicht geeignet, die stetige Erfüllung der der Kommune obliegenden Aufgaben zu gewährleisten. Daher konnte die Prüfung der
Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.

Zu den Prüfungshinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

Der Jahresabschluss 2015 ist zur Einsicht auf der Homepage der Stadt Steinbach www.stadt-steinbach.de  (unter der Rubrik  ►Rathaus  ►Finanzen  ►Jahresabschluss) veröffentlicht.

 

Steinbach (Taunus), 25.03.2026

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister