© Nicole Gruber

Bekanntmachung nr. 036 / 2026

Die Stadt Steinbach (Taunus) sucht sachkundige
Einwohner (m/w/d) für die Integrations-Kommission in der Stadt Steinbach (Taunus)

Für die neu zu besetzende Integrations-Kommission sucht die Stadt Steinbach (Taunus) Personen, die als ehrenamtliche 
Mitglieder in der Integrations-Kommission mitarbeiten möchten.

Die Basis für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Integrations-Kommission bildet der § 89 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Die Integrations-Kommission berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Die Integrations-Kommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören.
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen die Integrations-Kommission zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrations-Kommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten.

Personen, die sich für die vorgenannte Tätigkeit interessieren, werden gebeten, sich bis spätestens 23.11.2026 schriftlich zu bewerben beim

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
Abteilung Innere Verwaltung, Personal und Organisationsmanagement
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)

Wählbar als Mitglied der Integrations-Kommission sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Wählbar als Mitglied der Integrations-Kommission sind unter den Voraussetzungen des § 86 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Weitere Informationen erteilt Herr Hafeneger unter der Rufnummer: 06171/700016 oder per E-Mail: patrik.hafeneger@stadt-steinbach.de.

 

Der Magistrat der
Stadt Steinbach (Taunus)

Steffen Bonk
Bürgermeister