Bekanntmachung Nr. 052/2021

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Herr Alexander Hartwich, Frankfurter Straße 12, 61449 Steinbach (Taunus)          -SPD-

mit Wirkung zum 21.09.2021 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.

Frau Karin Kletzka-Sommerer, Niederhöchstädter Straße 20, 614449 Steinbach (Taunus)
hat den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt.

Frau Ellen Cappelutti, Fuchstanzstraße 13, 61449 Steinbach (Taunus)
hat den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt.

Frau Bettina Wehrheim, Königsteiner Straße 102, 61449 Steinbach (Taunus)
hat den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt.

Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages -SPD- mit den meisten Stimmen;

Herr Boris Tiemann, Gartenstraße 27, 61449 Steinbach (Taunus);

nach.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.

gez.

Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter