Bekanntmachung Nr. 050/2021

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2021

Die Haushaltssatzung 2021 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 21.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird


im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf              -23.539.110  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  23.974.135  EUR

mit einem Saldo von                                                435.025  EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                -1.863.844  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   0 EUR

mit einem Saldo von                                            -1.863.844  EUR    
mit einem Überschuss von                                  -1.428.819  EUR

                                                                                              
im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                 1.770.380  EUR

 

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf            3.530.755  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf         -4.979.500  EUR

mit einem Saldo von                                            -1.448.745  EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           546.604  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf         -868.239  EUR

mit einem Saldo von                                               -321.635  EUR


ausgeglichen                                                                        0  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 546.604 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                             650 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf              650 v.H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                         370 v.H.

 

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.


Steinbach (Taunus), den 21.06.2021

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister

 

II. Ausichtsbehördliche Genehmigung

Haushaltsgenehmigung 2021

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

546.604 €

(in Worten: "Fünfhundertsechsundvierzigtausendsechshundertvier Euro")

nach § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: "Zwei Millionen Euro")

nach § 105 Abs. 2 HGO.

 

Darmstadt, 28.09.2021

Regierungspräsidium Darmstadt

Lindscheid
Regierungspräsidentin


III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 11. Oktober 2021 bis 22. Oktober 2021 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

 

Steinbach (Taunus), 04.10.2021

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister