Bekanntmachung Nr. 029/2021

Bebauungsplan „Neue Stadtmitte (Steinbach) – St.-Avertin-Platz“ 2. Änderung

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Neue Stadtmitte (Steinbach) – St.-Avertin-Platz“ 2. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB

 

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das o.g. Bebauungsplanverfahren. Der von der hiermit vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans „Neue Stadtmitte Steinbach (Taunus) – St.-Avertin-Platz“ (2013) betroffene Bereich der evangelischen Kirche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Flächen für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Modifikation der Zweckbestimmung der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf in die Zweckbestimmung: sozialen, kirchlichen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; hier: Gemeindezentrum, Diakoniestation mit Betreutem Wohnen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung, liegt in der Zeit von

Montag, dem 21.06.2021, 8:00 Uhr - einschl. Freitag, dem 23.07.2021, 24.00 Uhr

im Internet unter der Adresse https://www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/ sowie unter www.plan-es.com gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz in Verbindung mit § 27a HessVwVfG öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist für jedermann möglich.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter Rufnummer 06171/700068 oder über Email an alexander.mueller@stadt-steinbach.de Auskunft gegeben. Unter diesen Kontaktdaten kann in begründeten Fällen auch die Übersendung der vorgenannten Unterlagen angefordert werden. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durch-führung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Stadt Steinbach (Taunus), 11.06.2021

Steffen Bonk
Bürgermeister


ANLAGE 1

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hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab)

ohne Maßstab