Bekanntmachung Nr. 036/2022

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass die Stadtverordnete

Frau Tanja Nagler, Hessenring 18, 61449 Steinbach (Taunus)           -CDU-

mit Wirkung zum 29.09.2022 auf ihr Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.

Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerberin des Wahlvorschlages -CDU- mit den meisten Stimmen;

Herr Kashif Janjua, Obergasse 39, 61449 Steinbach (Taunus);

nach.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.

gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter