Bekanntmachung Nr. 026/2022

Bebauungsplan „Neue Stadtmitte (Steinbach) – St.-Avertin-Platz“ 2. Änderung

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Neue Stadtmitte (Steinbach) – St.-Avertin-Platz“ 2. Änderung

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das o.g. Bebauungsplanverfahren. Der von der hiermit vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans „Neue Stadtmitte Steinbach (Taunus) – St.-Avertin-Platz“ (2013) betroffene Bereich der evangelischen Kirche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Flächen für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Modifikation der Zweckbestimmung der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf. Während der förmlichen Entwurfsoffenlage (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) wurden Anregungen insbesondere die Art der baulichen Nutzung betreffend vorgetragen.

Während und nach der formalen Offenlage fanden Gespräche insbesondere mit den von der Planung betroffenen Unteren Bauaufsicht statt. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

Diese nunmehr abgestimmte Planung weicht jedoch sowohl inhaltlich als auch redaktionell in einigen Aspekten von der Entwurfsfassung ab. Diese Fortschreibungen sollten formal in das Verfahren eingebracht werden. Der räumliche Geltungsbereich ist unverändert.

Der 2. Entwurf umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Modifikation der Art der baulichen Nutzung in ein Sonstiges Sondergebiet der Zweckbestimmung: hier: Gemeindezentrum, Diakoniestation mit Betreutem Wohnen
  • Integration von weitergehenden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und von Nebenanlagen und ober und unterirdischen Stellplätzen
  • Integration der seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise in die Planunterlagen.

Die geänderten / ergänzten Planunterlagen (2. Entwurf) wurden erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen erneut eingeholt.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung, liegt erneut in der Zeit von

Montag, dem 04.07.2022 bis einschl. Freitag, dem 05.08.2022

im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), 1. Stock, Vorraum des Sitzungszimmers, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: beteiligungsverfahren@plan-es.com.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de sowie unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Stadt Steinbach (Taunus), 21.06.2022

Steffen Bonk
Bürgermeister


Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Neue Stadtmitte Steinbach (Taunus) – St. Avertin-Platz“ 2. Änderung
hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab)

ohne Maßstab