Bekanntmachung Nr. 008/2022
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2022
Die Haushaltssatzung 2022 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2021 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -24.093.153 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.519.820 EUR
mit einem Saldo von 426.667 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -5.068.261 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -5.068.261 EUR
mit einem Überschuss von -4.641.594 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.263.630 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.109.505 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -6.081.500 EUR
mit einem Saldo von -3.971.995 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 663.710 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -955.345 EUR
mit einem Saldo von -291.635 EUR
ausgeglichen von 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 663.710 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.725.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 700 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 700 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 01.11.2021 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Aufwandsansatz bei folgendem Konto
- 630000.6179000 130.000 €
wird mit Sperrvermerk versehen.
§ 9
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), den 01.11.2021
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister
II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2022
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
663.710 €
(in Worten: "Sechshundertdreiundsechzigtausendsiebenhundertzehn Euro")
nach § 103 Abs. 2 HGO;
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.725.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen siebenhundertfünfundzwanzigtausend Euro")
nach § 102 Abs. 4 HGO.
3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 18.02.2022
Regierungspräsidium Darmstadt
Lindscheid
Regierungspräsidentin
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 28. Februar 2022 bis 11. März 2022 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 U
Steinbach (Taunus), 24.02.2022
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister