Bekanntmachung Nr. 008/2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2022

Die Haushaltssatzung 2022 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2021 folgende Haushaltsatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                             -24.093.153 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  24.519.820 EUR

mit einem Saldo von                                                                426.667 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                             -5.068.261 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                 0 EUR

mit einem Saldo von                                                          -5.068.261 EUR

mit einem Überschuss von                                                -4.641.594 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                4.263.630 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           2.109.505 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         -6.081.500 EUR

mit einem Saldo von                                                           -3.971.995 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                         663.710 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       -955.345 EUR

mit einem Saldo von                                                               -291.635 EUR

ausgeglichen von                                                                               0 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 663.710 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.725.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

     1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf   700 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                           700 v.H.

     2. Gewerbesteuer auf                                                                  380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 01.11.2021 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Aufwandsansatz bei folgendem Konto

-                    630000.6179000                                                 130.000 €

wird mit Sperrvermerk versehen.

  § 9

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.

Steinbach (Taunus), den 01.11.2021

Der Magistrat

Steffen Bonk

Bürgermeister

II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Haushaltsgenehmigung 2022

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

663.710 €

(in Worten: "Sechshundertdreiundsechzigtausendsiebenhundertzehn Euro")

nach § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.725.000 €

(in Worten: "Zwei Millionen siebenhundertfünfundzwanzigtausend Euro")

nach § 102 Abs. 4 HGO.

3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: "Zwei Millionen Euro")

nach § 105 Abs. 2 HGO.

Darmstadt, 18.02.2022

Regierungspräsidium Darmstadt

Lindscheid
Regierungspräsidentin


III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 28. Februar 2022 bis 11. März 2022 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von                 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von               13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von                  08:00 bis 12:00 U

Steinbach (Taunus), 24.02.2022

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister