Bekanntmachung Nr. 014/2022

Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Auf Grund des §6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 23.11.2016 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434), wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Steinbach (Taunus) aus Anlass des 17. Steinbacher Stadtfestes am Sonntag dem 19.6.2022, in der Zeit von 12 – 18 Uhr, beschränkt auf folgende Gebiete, freigegeben:

  • Bahnstraße zwischen Untergasse und Wingertstraße,
  • Untergasse ab der Bahnstraße bis einschließlich Haus Nr. 4
  • Bornhohl ab der Bahnstraße bis einschließlich Haus Nr. 5

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung inkl. Begründung sowie der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann eingesehen werden, beim Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus), Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) www.stadt-steinbach.de unter Bekanntmachungen.

Steinbach (Taunus), 25.04.2022

Steffen Bonk
Bürgermeister