BEKANNTMACHUNG Nr. 028/2023

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Herr Hartmut Eichhorn, Feldbergstraße 69, 61449 Steinbach (Taunus) -CDU-

mit Wirkung zum 18.09.2023 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.

Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des CDU-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,

Herr Wolfram Klima, Bornhohl 12d, 61449 Steinbach (Taunus),

nach.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.


gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter