BEKANNTMACHUNG NR. 024/2023

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Frau Yvonne Pickny, Rossertstraße 12, 61449 Steinbach (Taunus)    -SPD-

mit Wirkung zum 27.06.2023 die Annahme ihres Stadtverordnetenmandates abgelehnt hat.

Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des SPD-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,

Herr Julian Biskamp, Gartenstraße 9a, 61449 Steinbach (Taunus),

nach.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.

gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter