BEKANNTMACHUNG NR. 024/2023
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Frau Yvonne Pickny, Rossertstraße 12, 61449 Steinbach (Taunus) -SPD-
mit Wirkung zum 27.06.2023 die Annahme ihres Stadtverordnetenmandates abgelehnt hat.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des SPD-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,
Herr Julian Biskamp, Gartenstraße 9a, 61449 Steinbach (Taunus),
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter