Bekanntmachung Nr. 011/2023

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Obergasse/Rombergstraße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 27.02.2023 folgendes beschlossen:

  1. Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der beigefügten Plankarte.  
  2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Obergasse/Rombergstraße“. 
  3. Planziele des Bebauungsplans „Obergasse/Rombergstraße“ sind:
    - die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet;
    - Festlegungen zur Geschossigkeit, zulässigen Baumasse und überbaubaren Grundstücksfläche, die eine maßvolle und gebietsverträgliche Nachverdichtung bei gleichzeitigem Erhalt angemessener privater Grünflächen ermöglicht.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen


Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.


Stadt Steinbach (Taunus), 16.03.2023

Steffen Bonk
Bürgermeister

Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Obergasse/Rombergstraße“
hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)