Bekanntmachung Nr. 021/2023

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Stadt Steinbach (Taunus) für die Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Frankfurt am Main und Landgericht Frankfurt am Main

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 03. Juli 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Frankfurt am Main gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 07.07.2023 bis 14.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 2. Obergeschoss, Zimmer 24.

Die Dienststunden sind

Montags                               von   8.00 bis 12.00 Uhr,
dienstags                              von 13.00 bis 18.00 Uhr,
donnerstags                         von 13.00 bis 16.00 Uhr und
freitags                                  von   8.00 bis 12.00 Uhr. 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 2. Obergeschoss, Zimmer 24 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Steinbach (Taunus), den 04.07.2023

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister