Bekanntmachung nr. 009/2024

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)

Bebauungsplan „Schwalbacher Straße“ 1. Änderung

• Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 
• Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das o.g. Aufstellungsverfahren. Planziel des Bebauungsplans „Schwalbacher Straße“ 1. Änderung ist die Formulierung differenzierter Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung insb. zur Bauweise und zur Höhenentwicklung, die aus städtebaulicher Sicht erforderlich sind, um durch verdichteten Einfamilienhausbau eine maßvolle und gebietsverträgliche Nachverdichtung bei gleichzeitigem Erhalt angemessener privater Grünflächen zu ermöglichen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung, liegt in der Zeit von

Montag, dem 18.03.2024 bis einschl. Montag, dem 22.04.2024

im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: beteiligungsverfahren@plan-es.com.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de sowie unter www.plan-es.com , Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de  eingesehen und heruntergeladen werden.


Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.


Stadt Steinbach (Taunus), 05.03.2024

Steffen Bonk
Bürgermeister



ANLAGE 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Schwalbacher Straße“ 1. Änderung
hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab)










                                                                           ohne Maßstab