Bekanntmachung Nr. 055/2024
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2013 der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2013
der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats
Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden
Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 28.10.2024 den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2013 beschlossen.
Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114
Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2013 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von
-431.518,69 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von -770.054,91 € aus.
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2013:
Der Jahresabschluss 2013 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbericht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 18.09.2024 niedergelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurde mit einem uneingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen.
Da die haushaltwirtschaftliche Lage der Stadt Steinbach (Taunus) wegen des wiederholt nicht erreichten Haushaltsausgleichs nicht geeignet ist, die stetige Erfüllung der der Kommune obliegenden Aufgaben zu gewährleisten, konnte die Prüfung der Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.
Zu den Prüfungshinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung
genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss 2013 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht vom 10.12.2024 bis einschließlich 20.12.2024 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung
öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 02.12.2024
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister