Bekanntmachung Nr. 013 / 2024 

Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2012 der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 11.03.2024 den vom  Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2012 beschlossen.

Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2012 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -792.835,90 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 50.261,00 € aus.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2012


Vermögensrechnung 2012
(in TEUR)

Aktiva



Passiva

Anlagevermögen

23.194

Eigenkapital

0

davon: Immaterielles Vermögen

74

Sonderposten

3.274

davon: Sachanlagevermögen

22.780

Rückstellungen

2.248

davon: Finanzanlagevermögen

340

Verbindlichkeiten

25.219

Umlaufvermögen

3.098

Passive Rechnungsabgrenzung

607

Aktive Rechnungsabgrenzung

11



Nicht aus Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

5.045




31.348


31.348


Gesamtergebnisrechnung 2012

Ordentliche Erträge

14.493

Ordentliche Aufwendungen

14.856

Verwaltungsergebnis

-363

Finanzergebnis

-430

Ordentliches Ergebnis

-793

Außerordentliches Ergebnis

50

Jahresergebnis

-743


Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012:

Der Jahresabschluss 2012 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbericht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 14.02.2024 niedergelegt. Aufgrund nur unvollständig vorhandener Unterlagen konnte die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung der Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.

Zu den Prüfungshinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht vom 02.04.2024 bis einschließlich 12.04.2024 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung
öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

 

Steinbach (Taunus), 15.03.2024

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister