Bekanntmachung Nr. 033/2025

Bebauungsplan „Radweg nach Oberhöchstadt“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Radweg nach Oberhöchstadt“ beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines rund 1,6 km langen straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße K 768 zwischen Steinbach und dem Kronberger Stadtteil Oberhöchstadt zu schaffen. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem Hochtaunuskreis, Hessen Mobil und der Stadt Kronberg umgesetzt. Geplant sind unter anderem ein kombinierter Fuß- und Radweg, eine Querungshilfe, ein Regenrückhaltebecken sowie landschaftsplanerische Begleitmaßnahmen. Für den Abschnitt auf Steinbacher Gemarkung wird der Bebauungsplan planfeststellungsersetzend das erforderliche Baurecht schaffen.

Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 18.08.2025 - einschl. Freitag, dem 19.09.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, etwa schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse: beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.

Steinbach (Taunus), den 06.08.2025

Steffen Bonk, Bürgermeister

Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich