Bekanntmachung Nr. 018/2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Die Haushaltssatzung 2026 und 2027(I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5.2.2026 (GVBl. 2026, Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2026 folgende Haushaltsazung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird
im Ergebnishaushalt
2026 2027
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -30.200.759 EUR -30.946.961 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 30.823.956 EUR 30.864.816 EUR
mit einem Saldo von 623.197 EUR -82.145 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -4.666.035 EUR -5.770.104 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR
mit einem Saldo von -4.666.035 EUR -5.770.104 EUR
mit einem Überschuss von -4.042.838 EUR -5.852.249 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 987.458 EUR 1.011.325 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.947.000 EUR 8.814.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -5.647.000 EUR -9.564.500 EUR
mit einem Saldo von -700.000 EUR -750.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 700.000 EUR 750.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -987.458 EUR -1.011.325 EUR
mit einem Saldo von -287.458 EUR -261.325 EUR
ausgeglichen 0 EUR 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Haushaltsjahr 2026 2027
zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 700.000 EUR 750.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird im Haushaltsjahr 2026 2027
auf 5.000.000 EUR 0 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird im Haushaltsjahr 2026 2027
auf 2.000.000 EUR 2.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 09.12.2024 festgelegt.
Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:
2026 2027
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 1.100 v.H. 1.100 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.200 v.H. 1.200 v. H. - Gewerbesteuer auf 395 v.H. 395 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 02.03.2026 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), den 02.03.2026
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister
II. Ausichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2026 und 2027
Hiermit genehmige ich gemäß§ 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz - SchuSG) in Verbindung mit§ 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- den in§ 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2026/2027 festgesetzten
Gesamtbetrag der Kredite
a) für. das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
700.000 €
(in Worten: "siebenhunderttausend Euro")
nach§ 103 Abs. 2 HGO,
b) für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von
750.000 €
(in Worten: "siebenhundertfünfzigtausend Euro")
nach§ 103 Abs. 2 HGO,
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Jahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von
5.000.000 €
(in Worten: "fünf Millionen Euro")
nach§ 102 Abs. 4 HGO,
3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Lquiditätskredite
a) für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO,
b) für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 04.05.2026
Regierungspräsidium Darmstadt
Prof. Dr. habil. Jan Hilligardt
Regierungspräsident
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzungen 2026 und 2027 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 13.05.2026 bis 29.05.2026 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Der Haushaltsplan kann auch über die Internetseite der Stadt Steinbach (Taunus) (www.stadt-steinbach.de/rathaus/politik/haushalt) eingesehen werden.
Steinbach (Taunus), 06.05.2026
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister


